Mit dem jüngst bekannt gewordenen Rechtsgutachten des Professors Dr. Urs Kramer in seiner Forderung, die Panoramastrecke auf Dauer zu erhalten, fühlen sich die S21-Kritiker bestärkt.
Nach dem Gutachten ist es der Bahn verboten, die von Singen zum Hauptbahnhof Stuttgart führende Gäubahn auf dem Abschnitt zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Kopfbahnhof für viele Jahre zu unterbrechen. Vielmehr hat die Bahn die Pflicht, die Strecke weiter zu betreiben.
Konrad sprach mit Dr. Wolfgang Staiger, Fahrgastverband PRO BAHN Baden-Württemberg