Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen. Auf der Strecke blieb der gesunde Menschenverstand und die Strecke der Gäubahn zum Bahnhof in Stuttgart für einige Jahre. Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender
des Gäubahnkomitees Stuttgart: „Es gibt keinen sachlichen Grund für die Kappung. Das Gericht hat sich auf einen Planfeststellungsbeschluss berufen, der längst durch eine andere Bauausführung überholt ist. Sowohl
die im Planfeststellungsbeschluss noch vorgesehene provisorische Verlegung von S-Bahn-Gleisen auf dem Gäubahndamm als auch der Anschluss der Gäubahnstrecke über den Flughafen gleichzeitig mit der Inbetriebnahme
des Tiefbahnhofs werden nicht umgesetzt.“
Für die Streckenführung der Gäubahn über den Flughafen hat die Bahn Jahrzehnte später immer noch keine Genehmigung und Finanzierung. Ob die Ersatzlösung mit dem Pfaffensteigtunnel jemals verwirklicht werden kann,
steht in den Sternen. Aber gekappt werden darf schon mal falls das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht durch den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof getoppt wird. Und da ist man gerade dran.(kg)