Am heutigen Donnerstag hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Stadt Offenburg in einem Verfahren mit der NPD Recht gegeben. Die Stadt muss der NPD die Abtsberghalle nicht für deren geplanten Bundesparteitag am 12. und 13. November vermieten. Die Stadt habe in der Vergangenheit keiner anderen Partei die Halle für eine vergleichbare Veranstaltung vermietet und habe mit ihrer Ablehnung gegenüber der NPD deshalb auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die Entscheidung der Mannheimer RichterInnen ist unanfechtbar.
Der Bundesparteitag der NPD findet nun aller Voraussicht nach im brandenburgischen Neuruppin statt. Dort scheiterte der Versuch der Stadt ihr Kulturhaus nicht der NPD zu überlassen in erster Instanz beim Verwaltungsgericht in Potsdam. Nun wird in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg endgültig entscheiden müssen.
Siehe auch: VG Freiburg verweigert NPD Halle in Offenburg für Bundesparteitag (08.11.2011).