Sieglinde bespricht den ungeheuer spannenden Roman "Ruhelos" von William Boyd.
Was geschieht, wenn alles, was man über seine Mutter zu wissen glaubte, sich plötzlich als Trugbild erweist? In dem langen heißen Sommer 1976 erfährt Ruth...
In einer aktuellen Stellungnahme teilt der der Chaos Computer Club (CCC) mit, dass er sich von dem Hamburger Verein Attraktor distanziert: “Nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen gegen ein Vorstandsmitglied des „Attraktor“ wegen seines...
Am Freitagabend protestierten 200 überwiegend junge Antifaschistinnen in strömenden Regen durch die Freiburger Innenenstadt.Die demo richtete sic auch gegen die Duldung von Nazigewalt durch die Freiburger Justiz. Am Donnerstag hatte das...
Das No Border Camp in Köln und Düsseldorf hat am heutigen Freitag, den 13. Juli, begonnen. RDL sprach mit einem der OrganisatorInnen über das Programm, die VeranstalterInnen und bisherige Reaktionen auf das Camp. Am nächsten Samstag, den...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
An diesem Donnerstag den 12. Juli gab es wieder einmal eine Sammelabschiebung vom Baden-Airpark. Um 10.30 Uhr startete die Chartermaschine nach Belgrad. Insgesamt wurden 28 Menschen nach Serbien abgeschoben. Sie kamen aus Baden-Württemberg...
Das erst letzte Woche vom europäischen Parlament abgelehnte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA könnte nun durch einen Handelsvertrag mit Kanada in Teilen doch noch eingeführt werden – dies berichtet der kanadische Rechtswissenschaftler Michael...
## Norwegen: Regierung greift in Arbeitskampf in der Ölindustrie ein ## Merkel sagt Rüstungshandel mit Indonesien zu ## AIDS-Bericht der UN offenbart diskriminierende Gesetze ## ACTA durch die Hintertür?CEPA! ## Spanien: Marsch der...
20 Prozent verweigern in Freiburg die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister. Nur gesetzlich Auskunftsansprüche von Behörden hebeln das aus. Gleichwohl wird insebsondere von Inkasso-Firmen 17.000 mal in 20111 das Melderegister...
Seit nun mehr einem Jahr ist der Südsudan der jüngste Staat der Welt. Trotz einer großen Mehrheit die im Januar 2011 für die Unabhängigkeit der Provinz stimmte, die zu der Zeit noch zum Sudan zählte, steht das Land heute vor gewaltigen...
Am 05. Juli berichtete Radio Dreyeckland über die umfangreiche Recherche mehrere Antifa-Gruppen zum Netzwerkadministrator Robert M. Bei diesem soll es sich um einen der zentralen Administratoren der deutschsprachigen Internet-Infrastruktur...
Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Anti G8 Demonstration im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration hatte am 19. Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden. Das Urteil des Landgerichts...
# Wikileaks veröffentlicht Syria Files # Bundeswehr im Auftrag von Krauss-Maffei-Wegmann zu Schießübungen in Saudi-Arabien # 25.000Euro Fahndung gegen Eigentümer von Krauss-Maffei-Wegmann eingestellt # SWIFT-Kontrollbericht noch immer...
Die Jung-Rechtsanwältin Tina Gröbmayer, hat nach ihrer prominenten Äusserung in Baden TV am Mi. 4.7.12 in dem Sie die Kommentare auf linksunten-indymedia als "ebenso menschenverachtend" wie Taten der auch von ihr (mit-)verteidigten Nazis...