Demonstrationen gehören den Demonstranten. Karlsruher Demoanmelder freigesprochen.

Demonstrationen gehören den Demonstranten. Karlsruher Demoanmelder freigesprochen.

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Demobild Foto: imclinksunten
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Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Anti G8 Demonstration im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration hatte am 19. Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf. Das Urteil wurde am gestrigen Donnerstag den 5. Juli bekanntgegeben. Wir sprachen mit Martin Heiming, Anwalt des Demoanmelders über die Bedeutung des Urteils.

Mehr Infos zum Fall gibt es auch unter: http://www.kampagne19mai.de/

Kommentar zum Urteil vom Grundrechtekomitee

Radio Querfunk Beitrag mit O-Ton des Demoanmelders zum ersten Prozessttag vor dem Landgericht

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