Urteil nach dem reformierten §219a: "Dem Protestpotential ist durch den Kompromiss die Spitze abgebrochen"
Auch nach der Reform des Paragraphen 219a werden Gynäkolog*innen verurteilt, die auf ihren Homepages über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Im Fall von Bettina Gaber und Verena Weyer waren beispielsweise die Wörter "narkosefrei" und...