Auch nach der Reform des Paragraphen 219a werden Gynäkolog*innen verurteilt, die auf ihren Homepages über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Im Fall von Bettina Gaber und Verena Weyer waren beispielsweise die Wörter "narkosefrei" und "medikamentös" ausschlaggebend. Die beiden Berlinerinnen wurden am Freitag vergangene Woche zu einer Geldstrafe verurteilt.
Radio Dreyeckland sprach mit Ulrike Busch, Professorin für Familienplanung und fachliche Beraterin für den Landesverband pro familia Berlin. Sie hat den Prozess im Gerichtssaal verfolgt und sieht darin ein Zeichen für eine Befriedung der gesellschaftlichen Debatte.