Bereits vor der Abstimmung am vergangenen Donnerstag hat die FDP erklärt, einen Normenkontrollantrag zum jetzt geänderten §219a in Betracht zu ziehen. Das bedeutet, dass die gerade erst verabschiedete Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht überprüft würde. Darüber haben wir mit Stephan Thomae, Abgeordneter der FDP-Fraktion gesprochen.