Die Reform des Artikels 219a Strafgesetzbuch wurde am Mittwoch vom Kabinett angenommen. Neu soll es Ärzt*innen und Kliniken erlaubt werden, öffentlich darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen anbieten. Zudem soll die Pille Frauen bis zum 22. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Kritisiert wird an der Gesetztesreform vor allem, dass weitergehende Informationen nicht veröffentlicht werden dürfen. Stattdessen muss auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen werden.
Stimmen aus der Opposition finden es absurd, dass zwar über die Tatsache des Angebots informiert werden darf, jede weitere Information über den Schwangerschaftsabbruch aber unter Strafe gestellt werden soll. Der Berufsverband der Frauenärzte sieht keine Begründung dafür, dass die Ärzt*innen nicht sachlich über unterschiedliche medizinische Methoden zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen.
Die SPD hatte vorerst angekündigt, den Paragraphen abschaffen zu wollen. Nach monatelangem Ringen hat sich die rot-schwarze Koalition jedoch auf eine Reform geeinigt. Da die Einigung bei einigen Regierungsfraktionen noch auf Vorbehalte stößt, könnte es im parlamentarischen Verfahren zu Änderungen kommen.
§219a ermöglichte es bisher Abtreibungsgegner*innen Anzeigen zu stellen und die Arbeit der Ärzt*innen zu torpedieren. Yannic Hendricks, ein Hobby-Denunziant welcher unter einem Pseudonym über 60 abtreibende Mediziner*innen anzeigte, geht am 15. Februar gegen die Journalistin Kersten Artus vor Gericht, da diese und die Plattform Buzzfeed seinen Namen veröffentlicht hatten.
(sg)