Koalition einigt sich auf Reform von §219a

Koalition einigt sich auf Reform von §219a

Die große Koalition hat sich in letzter Minute auf einen Kompromiss bei der Reform des §219a geeinigt. Demnach soll das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche reformiert werden. Ärzt/innen und Krankenhäuser sollen Rechtssicherheit für sachliche Informationen zu Abtreibungen bekommen, während formell ein weiterhin ein „Werbeverbot“ bestehen bleibt.

Das Thema ist seit rund einem Jahr zwischen SPD und CDU/CSU umstritten. Ursprünglich hatte die SPD den kompletten Paragraphen streichen wollen, dann aber die Unterstützung für entsprechende Gesetzesinitiativen zurückgezogen. Grund waren die Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Seitdem wurde über einen Kompromiss verhandelt, obwohl es eine Mehrheit im Parlament für die Streichung von §219a gibt.

Der Gesetzesvorschlag soll im Januar präsentiert werden, bislang gibt es noch keine Informationen zum konkreten Text. Allerdings wird bereits heutigen Donnerstag ein Gesetzesvorschlag der FDP zum gleichen Thema im Bundestag debattiert. Die FDP will, wie auch Grüne und Linke, den Paragraphen komplett streichen.