Änderung des §219a: Zu viel Information bleibt strafbar
Vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag eine Änderung des §219a, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der Kompromiss von CDU/CSU und SPD erlaubt nun, dass Ärzt/innen und Krankenhäuser darüber bekannt geben, dass...