Auf den von den Allierten erzwungen Rückzug deutscher Truppen aus Italien haben Einheiten der Division "Reichführer SS" im August 1944 über 560 Zivilistinnen bestialisch abgeschlachtet. Zehn von Ihnen wurden vom Militärgericht La Spezia im Juni 2005 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Keiner musste je in Deutschland geschweige denn in Italien die Gefängnismauern von innen sehen. Wie es dazu kam wird schon in den ersten Reaktionen auf das Urteil von La Spezia deutlich, die wir hier in Erinnerung rufen. Ausgestrahlt im Juni 2005 bei Radio Dreyeckland
Korrespondenz zum Urteil von La Spezia
Täterschutz durch irrige Behauptung zum und Verständnis der Rechtsprechung in Staatsanwaltshaft Stuttgart 1
Nachbemerkung: Die spätere Einstellung der Verfahren gegen die Bandenmässige Begehen des Kriegsverbrechen durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, wurde vom OLG Karlsruhe aufgehoben und in Hamburg zur Anklage gebracht. Der einzig in Deutschland anklagte SS-Täter entkam seinem Verfahren wegen "dauernder Prozessunfähigkeit".
Im Januar 2025 eröffnete die Medienaufsichtsbehörde LfK ein Verfahren wegen des Features einer Recherchegruppe zum 50ten Jahrestages des Massaker, bei Radio Dreyeckland wegen vermeintlichen Verstosses journalistischer Sorgfaltspflichten. Das Verfahren ist nach wie vor schwebend. Trotz unumstösslicher historischer Tatsachen, scheinen Nachfahren der historischen Verbrechens-Kollektive, deren Schutz durch die Nachkriegsjustiz in Deutschland weiter betreiben zu wollen. Michael Menzel