Medienaufsicht gegen RDL: Rechte "Deutungs-Hohheit" gegen zeitgeschichtliches Feature durchsetzen?!

Rechte "Deutungs-Hohheit" gegen zeitgeschichtliches Feature durchsetzen?!

"(...)der zuständige Oberstaatsanwalt habe das Verfahren verschleppt, um es später einzustellen". Dieser Satz ist in einem einstündigen Feature zum Kriegsverbrechen - Massaker  an über 560 Zivilistinen in Sant'Anna di Stazzema mit über 100 Kindern durch die 12. SS-Panzergrenadierdivision "Reichführer SS" zu hören.
Nach Ansicht der baden-württembergischen Medienaufsicht LfK soll er als nicht hinreichend begründete "Tatsache" einen Verstoß gegen  § 3 LMedienG begründen: Verletzung journalistischer  Grundsätze und des Ehrschutzes.
Ein Satz in einem 60-Minuten Feature.
Ein Satz, der das Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, das die Erfahrungen mit der justiziellen Aufarbeitung des SS-Kriegsverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz an diesem Fall behandelt, in seinen zwei Teilen verbindet.
Ein Satz, der die Tatsache der 10 Jahresermittlung als Verschleppung bewertet und  konsekutiv-temporal mit seiner Einstellung verbindet.
Ein Satz der vor dem Hintergund in diesem Fall bundesdeutscher  "Aufarbeitung" selbst abgeschlossenen zeitgeschichtlichen Ereignis fällt: die Einstellung nach 10 Jahren "Ermittlungen" vom 1.10.2012 (!)
Aufgehoben durch Beschluß des OLG Karlsuhe vom August 2014.  Dieser Beschluß, der dann auch der längst herrschenden Rechtssprechungsmeinung entsprach, die auch damals gerade nicht auf der Seite der Rechts "meinung" des OStA stand- diesen aufhob.
Und: Die Beendigung  des bundesdeutschen Verfahrens, jetzt gegen den Kommandeur als Haupttäter des Kriegsverbrechen-Massenmordes wegen dessen bescheinigten dauerhaften "medizinischen Verhandlungsunfähigkeit" erst 2015.
So blieben alle Massenmord Täter vom 12.8.1944 in der BR Deutschland als rechtlich "unschuldig"
Es verbleibt so nur bei der Verurteilung der Massenmord-Kriegsverbrechen Täter, gegen die der OStA 10 Jahre "ermittelte"  durch die Militär-Justiz in La Spezia aus dem Jahr 2005. Ein Urteil das 2007 rechtkräftig wurde.
Der OStA hatte dies Urteil und dessen Schuld Spruch als "Schnellschuss" bezeichnet.
Weshalb er weitere 3 bzw. 5 Jahre brauchte, um die auf seiner "Rechtsmeinung" beruhende Einstellungsverfügung dann treffen zu können? Medien aus 2012/13 sprachen deshalb auch von der biologischen Lösung auf der Täterseite.
Diese Vorgehensweise bezeichnete aber schon im Jahr 1987 der Publizist Ralph Goirdano zutreffend als 2. Schuld.
Aber vielleicht will ja die Medien"Aufsicht" auch die - irrige - Rechtsmeinung mit dem Strohhalm  dieses "Aufsichts"-Verfahren retten?
In das aktuelle Zeitgeschen würde  dies ja auch sehr gut passen.
Nachdem die von RDL  angeregte Einstellung des Verfahrens  in Ermangelung des Vorliegen von hinreichenden Tatsachen zur Verstoss-Begründung für die Einleitung des Medien-Aufsichts Verfahren abgewiesen wurde, haben wir die Unterstützung von Anwälten aus dem Umfeld der Gesellschaft für Freiheitsrehte gesucht und bekommen.

Die Verteidigung von historischen Wahrheiten zu den  Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur wie deren BRDigung ist also erneut - wieder - angesagt. 
Über Spenden würden wir uns freuen

Michael Menzel, programmverantwortlicher Redakteur und Geschäftsführer von Radio Dreyeckland (leicht geändert 12.2.25)
Das Feature auf freie Radio Net: https://www.freie-radios.net/130229
Zwei zeitgenössische Statements aus 2014/15 zur "gelungenen" Aufarbeitung durch den  OStA  B.H.

Stuttgarter Zeitung Andreas Müller: PDF icon Nazi-Massaker Sant Anna_ Blamage für Justizminister - Baden-Württemberg.pdf

Die Anstifter- Offener Brief: PDF icon 2015-09-29-anstifter-initiative-santanna-erklc3a4rung.pdf