32 Parkschützer klagen gegen Parkräumung

32 Parkschützer klagen gegen Parkräumung

Am Mittwoch reichten 32 Parkschützer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein.
Im Zusammenhang mit der Räumung des Mittleren Schlossgartens auf 15. Februar 2012 für Stuttgart 21 wurden in den Tagen nach dem 15.2. im Mittleren Schlossgarten 250 alte Bäume gefällt.
Die Kläger wehren sich gegen die in den Ermittlungsakten gewählte Negativbezeichnung „Störer“. Außerdem wollen sie vom Gericht feststellen lassen, dass am 15.2.2012 keine ordnungsgemäße Versammlungsauflösung durch die Polizei oder die Stadt Stuttgart stattfand.
Es soll, stellvertretend für alle in der Räumungsnacht anwesenden Menschen, festgestellt werden, dass sowohl die Versammlungsauflösung wie auch die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren.
Etwa 80 Parkschützer erhielten ein Bußgeld, da sie den Park nicht freiwillig verließen, obwohl sich Stadt und Polizei nicht an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung des Betretungs- und Aufenthaltsverbotes gehalten hatten. Im Zuge der Prozesse vor dem Amtsgericht Stuttgart kam dann nach und nach ans Licht, dass die Auflösung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten in dieser Nacht ohne Rechtsgrundlage und viel zu früh erfolgte. Allen 2.000 Demonstranten wurde somit ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf Versammlungsfreiheit verwehrt.
Die nun eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht zielt also auch darauf ab, in Zukunft Eingriffe in die Versammlungsfreiheit wirksam abzuwehren. Der konkrete Fall hat insoweit auch große Bedeutung über die konkrete Situation in Stuttgart hinaus.
Rechtsanwalt Wolfram Leyrer, Tübingen mit Radio Dreyeckland bei einer Annäherung an die Problematik.

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