Wie am Dienstag Abend bekannt wurde verliert der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz sein Amt als Freiburger Staatsanwalt. Dies sei ihm vom baden-württembergischen Richterdienstgericht per Brief mitgeteilt worden, sagte Seitz gegenüber der Badischen Zeitung.
Gegen den im Wahlkreis Emmendingen-Lahr gewählten Seitz war bereits vor seinem Einzug in den Bundestag 2017 ein Verfahren angestrengt worden. Wiederholt hatte Seitz sich mit Äußerungen zu Flüchtlingen das Mäßigungsgebot für Beamte verletzt. So schrieb schrieb Seitz beispielsweise, die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sei "der Auftakt zur Vernichtung des deutschen Volkes". Für den Wahlkampf hatte er sich zudem mit seiner Staatsanwaltsrobe über dem Arm ablichten lassen und damit gegen die Pflicht zur Neutralität für Staatsbedienstete verstoßen. Das Landesjustizministerium legte Seitz insgesamt 17 Äußerungen zur Last, der AfD-Abgeordnete beruft sich auf die Meinungsfreiheit.
Seitz verliert, sollte das Urteil rechtskräftig werden, seine Stelle als Staatsanwalt und die Pensionsansprüche.