Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 21. Mai die Berufung des AfD-Politikers und Hochschulprofessors Reiner Osbild gegen seine ehemalige Studentin Bjeen Alhassan zurückgewiesen.
Er wollte ihr untersagen, zu erklären, sie habe an der Hochschule Emden-Leer mit ihm Diskriminierungserfahrungen gemacht und auch zu sagen, dass es sich negativ auf ihre Note ausgewirkt habe, dass AfD-ler Reiner Osbild ihr Erstprüfer bei der Masterarbeit gewesen ist. Reiner Osbild wollte aufgrund der Äußerungen u.a. 25.000 € Geldentschädigung von seiner ehemaligen Studentin. Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit wurde die Berufung des AfD-Politikers aber nun zurückgewiesen. Wir haben mit dem Anwalt von Bjeen Alhassan, David Werdermann gesporchen.