Seit letzter Woche ist formell die Berufung gegen das Urteil des Landgericht Freiburg (2 O 167/16) eingelegt worden, das vom AfD Funktionär und Anwalts-Kläger in eigener Sache, Oliver Kloth, betrieben worden war. RDL darf zwar weiter Kloth einen rassistischen Anwalts-Redner nennen, der viele Flüchtlinge diskriminiere. Zugleich hatte Kloth zwar nur zu einem Drittel, also zum geringeren Teil Recht bekommen. Der Einzelrichter hatte Ihm, leider ohne nähere Begründung, zugebilligt, die RDL-Bewertung seiner Ansicht zu den Asylbewerbern, die er "in Asylverfahren begleitet" haben will und die - wie alle "Ausländer" - nach seiner Ansicht ohnehin "keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben", da Deutschland von sicheren Drittstatten i.Sinne von Art 16a GG umgeben ist, sei "unvollständig". Von RDL seien relevante Tatsachen angeblich nicht benannt worden.
Zugleich hat Dr. Udo Kauß, der RDL im Verfahren vertritt, eine Berichtigung des Tatbestandes des Urteils verlangt. Der Einzelrichter stützte sich in der Urteilsbegründung darauf, dass Kloth fälschlich - angeblich wegen eines Hörfehlers - von "bei einem Asylverfahren begleitet" gesprochen haben will. Wie Kloth nachträglich - nach Vortrag des RDL Anwalts -seine eidesstattliche Versicherung korrigieren mußte, war der von Ihm auf der Veranstaltung wie bei der fehlerhaften eidesstattlichen Versicherung erweckte Eindruck. jedoch tatsächlich ausdrücklich mit dem Sachverhalt "auch in einem Asylverfahren begleitet" zu haben, verknüpft. Dass jemand, der sich mit 20 Jahren Berufserfahrung (Zulassung aber erst 1998!) schmückt, damit einen Eindruck erzeugt, der ganz selbstverständlich auch Mandate umfasst, ist wohl naheliegend.
Als Kloth jedoch gegenüber der Rechtsanwaltkommer vier Wochen nach (!) seinem Landwasser-Auftritt bestritt, je ein Mandat "in Asylverfahren" ausgeübt zu haben, korrigierte RDL - trotz fehlender Festlegung und Offenlassen durch Kloth in der mündlichen Verhandlung am 5.Juli 16 - die Bewertung des von Kloth selbst erzeugten Anschein seine "Begleitung in Asylverfahren" sei ein Mandatsverhältnis gewesen.
Der Einzelrichter hatte übrigens den Tatbestand auch in einer weiteren Hinsicht verkürzt: Die Rechtsansicht, die Kloth am 1. Juni in Landwasser aus- und verbreitete, kein Ausländer hätte "einen Anspruch auf Asyl in Deutschland", weil Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben sei. Auch dies findet sich ebenfalls nicht im relavanten Tatbestand des Urteil. Dieser soll aber ja zugleich belegen, was die wirkliche Ansicht des Teninger AfD Funktionärs und Anwalt ist, den angeblich RDL "unvollständig" wiedergegeben habe.
Tatbestandsberichtigung 2016.07.27 Berichtigung Tatbestand an LG.pdf
UPDATE 23.9.16: Die 2. Kammer des Landgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 13.9.2016 den Tatbestand i.S. der Tatsachen und des RDL Antrages berichtigt. Kloth gestand zuvor über seine Anwälte seine inhaltlich falsche eidesstattliche Erklärung in diesem Punkt als "Fehler" ein.