Anschlag auf Bahnhof von Bologna 1980: Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Anschlag auf Bahnhof von Bologna 1980: Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Nachdem die bisher zuständige Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen zum Anschlag auf den Bahnhof von Bologna 1980 beantragt hatte, hat am 26. Oktober die Generalstaatsanwaltschaft erklärt, die Untersuchungen übernehmen und fortführen zu wollen. Bei der Bombenexplosion waren 85 Personen gestorben und über 200 verletzt worden. Für die Ausführung des Anschlags wurden eine Aktivistin und zwei Aktivisten der neofaschistischen Organisation Nuclei Armati Rivoluzionari verurteilt. Bis heute ist jedoch nicht geklärt, wer außer ihnen an dem Anschlag beteiligt war und wer den Anschlag in Auftrag gab. Die juristische Aufarbeitung zog sich jahrzehntelang hin, auch weil der Geheimdienst nachweislich mehrfach falsche Fährten legte. Der Anschlag gilt als später Teil der sogenannten Strategie der Spannung, die durch eine Reihe solcher Terrorakte eine Entwicklung Italiens nach links verhindern sollte. Mehrere Geheimdienstmitarbeiter wurden bereits wegen der Irreführung der Justiz verurteilt, aber nicht als Auftraggeber. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die RechtsterroristInnen die Tat aus eigenem Antrieb verübten. Deshalb hatten zahlreiche Angehörige der Opfer gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert. Mit der Frage der Auftraggeber wird sich nun die Generalstaatsanwaltschaft befassen. Auch auf Ebene der Ausführenden geht die Strafverfolgung weiter: Der Prozess gegen einen mutmaßlichen vierten Täter, Gilberto Cavallini, soll wieder aufgerollt werden.