Frankreich: Anti-Terror-Gesetz endgültig verabschiedet

Anti-Terror-Gesetz endgültig verabschiedet

Das französische Parlament hat das neue Anti-Terror-Gesetz endgültig verabschiedet. Am gestrigen Mittwoch stimmte der Senat mit einer überwältigenden Mehrheit von 244 Stimmen für das Gesetz. 22 Senatorinnen stimmten dagegen, mehrheitlich aus der kommunistischen Fraktion. Die meisten Sozialisten enthielten sich.

Die Nationalversammlung hatte den Gesetzestext bereits vergangene Woche verabschiedet. Nun fehlt formell nur noch die Unterschrift von Präsident Macron. Das Gesetz soll Anfang November in Kraft treten. Damit bildet das Anti-Terror-Gesetz nahtlos die Nachfolge des auslaufenden Ausnahmezustands.

Es übernimmt auch die meisten Massnahmen vom aktuellen Ausnahmezustand, wenn auch manchmal mit etwas mehr rechtsstaatlichen Garantien. Wie bisher unter dem Ausnahmezustand dürfen die Behörden ohne richterlichen Beschluss Menschen bei Terrorverdacht dazu zwingen, sich täglich beim Polizeirevier zu melden. Sie können ihnen ausserdem verbieten, das Gebiet ihrer Gemeinde oder ihres Départements zu verlassen. Lediglich für Hausdurchsuchungen brauchen die Behörden nun eine richterliche Genehmigung. Das Gesetz ist sehr vage formuliert und erlaubt diese Massnahmen, sobald die Behörden eine Person als potentielle Bedrohung für die öffentliche Ordnung betrachten.

Ausserdem darf die Polizei die Identität jeder beliebigen Person in einer Zone von zehn Kilometern ab der Grenze beziehungsweise rund um Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen mit grenzüberschreitenden Verbindungen kontrollieren. Gegebenenfalls darf sie Menschen in diesen Zonen künftig bis zu zwölf Stunden lang statt bislang sechs Stunden ohne Begründung festhalten. Der Vorwand für diese Massnahme ist die Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. Doch Menschenrechtsorganisationen sehen darin vor allem eine zusätzliches Werkzeug, um Kontrollen gegen Flüchtlinge und Migrantinnen in Grenzzonen durchzuführen.

(mc)