Antiterrorgesetz in Deutschland teilweise verfassungswidrig

Antiterrorgesetz in Deutschland teilweise verfassungswidrig

Antiterrorgesetz in Deutschland teilweise verfassungswidrig

Die Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das deutsche  Bundesverfassungsrecht gab das gestern bekannt. Die Bestimmungen wurden umfangreich geprüft und führten zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht. Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die Regelungen die bisher gelten dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Seit 2009 dürfen ErmittlerInnen in Deutschland unter anderem Wohnungen mit versteckten Kameras und Mikrofonen ausspähen. Diese Maßnahmen werden ergriffen, um Terroranschläge zu verhindern. Zudem werden auch Daten von Terrorverdächtigen, wie zum Beispiel aus Chats abgeschöpft. Solche Eingriffe sind zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar, die Ausgestaltung der Befugnisse jedoch ungenügend. Denn in vielen Einzelvorschriften hat der Senat unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt.