Ermittlungsverfahren wegen linksunten-Archiv eingestellt. Neue reaktionäre BKA- Gesetze im Juni vor Verabschiedung

Ermittlungsverfahren wegen linksunten-Archiv eingestellt. Neue reaktionäre BKA- Gesetze im Juni vor Verabschiedung

update zum 2. Teil: Das Bundesverfassungsgerricht hat bei der Bundesregierung nachgefragt und die Frist verlängert nach der die verfassungswirdigen Teile des BKA Gesetz  noch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verfassungsgericht in Bestand bleiben dürfen: 31.3.2026. Diese Dauer ist in der Begründung angesichts der vorliegenden Gesetzentwürfe überraschend: "die für die ursprünglichen Fortgeltungsanordnungen geltenden Gründe [würden]weiter fortbestehen."https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE... 
Am Pfingst-Montag, 9.Juni hat die Autonome Antifa die folgende Information publiziert:
"Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat am 8. Mai die Ermittlungsverfahren gegen fünf Freiburger Linke wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot von Indymedia linksunten nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte am 2. August 2023 Razzien bei den fünf Linken durchführen lassen. Ihnen wurde unterstellt, das Archiv von linksunten.indymedia.org erstellt zu haben.
Im juristischen Sinne hätten nur sie die verbotene Vereinigung fortführen können, da nur ihnen ursprünglich der Betrieb der Website unterstellt worden war – samt Razzia am 25. August 2017. Ziel des nun eingestellten Verfahrens war es, im RDL-Prozess zu beweisen, dass überhaupt noch eine Vereinigung existiert habe, die hätte unterstützt werden können. Das LKA Baden-Württemberg hat zwei Jahre lang erfolglos versucht, die rund 180 hauptsächlich digitalen Asservate auszuwerten."
Die Verlinkungen sind die des Beitrag  auf aaf.

Aussagen über die Herausgabe bei den Razzien beschlagnahmten Gegenständen macht die Meldung der aaf nicht.

Zu bemerken ist, dass die reaktionäre neue Bundesregierung im Bundestag entgegen den Beschlüssen des BVerfG zum BKA-Gesetz eine weitreichende - z.b. bei Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat. Hierzu gehören auch Presseinhaltsdelikte. - nahezu, weil in den Verlängerungsmöglichkeiten unbeschränkte -Speicherung von "Erkenntnissen" in den Polizeilich vernetzte Inhaltsdatenbanken - also auch noch nicht entschlüsselten Datenträgern -  als Ermächtigungsgrundlage im BKA Gesetz  und BDatenschutzG am Anfang Juni 25 in den Bundestag eingebacht hat.
Sie will das auch gegen - einst - Beschuldigte und Tatverdächtige durchsetzen: Erst drei Jahre,  dann  zweimal mehr, und, last not least bei §100a StPo Katalog-Taten unbegrenzt! 1. Lesung war am 5.Juni2025. Zugleich soll auch die Datenspeicherung bei sogenannten Kontaktpersonen weiterhin legalisiert werden.  Die Beschlussfassungen sollen im Bundestag noch im Juni über die Bühne gehen. Die größte Oppositionsfraktion, die der Nazis, hat nicht nur für den Fall der Fälle Zustimmung signalisiert. Kein Wunder angesichts ihrer historischen Vorbilder. /kmm/ 

§ 170 Abs.2 StPO lautet 

§ 170
Entscheidung über eine Anklageerhebung

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.