Verfassungericht bekrittelt nur Ausgestaltung des BKA-Gesetz

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Verfassungericht bekrittelt nur Ausgestaltung des BKA-Gesetz

Im Grundsatz ja - im Einzelnen nein mit Ausnahme von Richter Schluckebier. So lässt sich das Urteil des Bundesverfassunsgericht zu den weitgehenden Selbstermächtigungen des BKA-Gesetzes zur präventiven Ausspähung der Privatsphäre zusammenfassen,.

"Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Durchführung sind die im Jahr 2009 eingeführten Vorschriften teilweise zu unbestimmt und zu weit; auch fehlt es zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und aufsichtlicher Kontrolle. Die Vorschriften zur Übermittlung von Daten sind ‑ sowohl hinsichtlich inländischer als auch hinsichtlich ausländischer Behörden ‑ an etlichen Stellen nicht hinreichend begrenzt. Da die Gründe für die Verfassungswidrigkeit nicht den Kern der eingeräumten Befugnisse betreffen, gelten die beanstandeten Vorschriften jedoch mit Einschränkungen überwiegend bis zum Ablauf des 30. Juni 2018 fort."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

In einer ersten Stellungnahme reagierte die Piraten Partei positiv auf die Einschränkung der Datenweitergabe:"Dieses Urteil ist Karlsruhes Antwort auf den NSA- und den BND-Skandal: Daten über Deutsche an Staaten wie die USA weiterzureichen, wo kein angemessener Datenschutz gilt und Menschenrechtsverletzungen drohen, ist Polizei und Geheimdiensten ab sofort verboten."

Die Steinmeier-Gabriel SPD, die das Gesetz mit aus der Taufe hob, will nun es schon mal wieder immer alles gewusst haben  -Prost auf die 15 %