Im Juli 2016 wurden einen Monat lang in Tübingen Wohnprojekte videoüberwacht. Die Überwachung ging ohne richterliche Anordnung vonstatten und dauerte länger als 24 h. Damit war die Überwachung illegal. Abgesehen davon hätten die Bewohner informiert werden müssen. Die Nichtinformation und die lange Verzögerungen, aber auch die grundsätzliche Thematik von Videoüberwachung veranlaßten Patrick E. dazu, im Oktober 2017 eine
Anzeige wegen Verdachts der Strafvereitlung im Amt gegen zwei Staatsanwälte bei der Tübinger Staatsanwaltschaft zu stellen. Mit Patrick E. ein Interview dazu.