ARD muss NPD-Werbung ausstrahlen

ARD muss NPD-Werbung ausstrahlen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, RBB, der stellvertretend für die ARD gegen die Ausstrahlung eines Werbespots der NPD zur Europawahl prozessierte, muss den Spot nun doch senden. Dies hat das Verfassungsgericht entschieden. Erst im April hatte das ZDF vor dem Verfassungsgericht gegen die NPD gewonnen. Doch die Nationaldemokraten haben ihren Spot mittlerweile überarbeitet. Immernoch ist von „unkontrollierter Massenzuwanderung“ seit 2015 die Rede, weswegen die Deutschen „fast täglich zu Opfern“ würden. Den Deutschen wird deshalb die Errichtung von „Schutzzonen“ in Aussicht gestellt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin sah darin eine Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer und das sei eben Volksverhetzung. Eine andere Interpretation sei aufgrund der politischen Ziele der NPD nicht möglich.

 

Bei diesem Punkt hakten die VerfassungsrichterInnen ein. Nach ihrer Meinung ist der Werbespot nur aus sich selbst zu interpretieren. Die Programmatik der Partei dürfe nicht einbezogen werden. Während das Verwaltungsgericht eine Verhetzung sah, meint nun das Verfassungsgericht, man könnte den Werbespot mehr auf die Deutschen als Opfer beziehen.

 

Der Nachrichtenschreiber kann hier nicht anders, als sein Erstaunen auszudrücken. Dann waren ja wohl auch die vielen Reden, in denen Adolf Hitler die Deutschen als Opfer der Juden darstellte garnicht antisemitisch. Volksverhetzung war das jedenfalls nicht. Eine schwer nachvollziehbare Interpretation.