Willich (LiZ). Am 6. Juni 2022 wurde die Sozialpädagogin i.R. Ria Makein aus dem Gefängnis Willich II entlassen, wo sie eine Haftstrafe wegen ihres gewaltfreien Eindringens auf den Atomwaffen-Stützpunkt Büchel "abgesessen" hat – zwei Tage vor ihrem 70. Geburtstag.
Gemeinsam mit sechzehn weiteren FriedensaktivistInnen aus ganz Deutschland, der Gruppe 'Büchel17', hatte Ria Makein am 30. April 2019 eine Einzäunung des Bundeswehr-Geländes durchtrennt und mit Bannern und Plakaten die täglichen Starts der Militär-Tornados verhindert. Für diese Friedenstat verurteilte sie das Landgericht Koblenz zu 30 Tagessätzen. Die Revision wurde verworfen und damit das Urteil rechtskräftig. Da sich die Friedensaktivistin weigerte, die Strafe zu bezahlen, trat sie am 8. Mai 2022 eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Vor Gericht erklärte sie: "Sie werden doch nicht rechtfertigen können, daß unser Staat atomaren Massenmord vorbereitet. Die 20 dort gelagerten Waffen sind 3 mal so zerstörerisch wie die am Ende des Zweiten Weltkrieges eingesetzten, welche die Städte Hiroshima und Nagasaki pulverisierten. 20 Städte im Osten Europas mit 100.000 Einwohnern sollen derart zerbröselt werden - das kann und will ich nicht hinnehmen."
Ria Makein ist bereits zum dritten Mal wegen des Delikts "Hausfriedensbruch" im Atombomben-Standort Büchel inhaftiert worden. Nach wie vor hält sie den zivilen Widerstand gegen den Übungsbetrieb für einen Atomkrieg für dringend notwendig. Die akute Gefahr zeige sich gerade deutlicher denn je angesichts der erhöhten Bereitschaft zum Atomkrieg seitens Rußlands und den USA im Streit um die Ukraine. Makein weist darauf hin, daß auch ein Atomkrieg aus Versehen nach wie vor jederzeit möglich ist, da auch Algorithmen irren können und die Vorwarnzeiten zur Überprüfung sehr verkürzt sind.
Es ist bereits das 14. Mal, daß jemand wegen Teilnahme an einer gewaltfreien Aktion aus Protest gegen die Atomwaffen-Stationierung in Büchel eine "Mahnwache hinter Gittern" abhielt.
Weitere Prozesse gegen Mitglieder der Gruppe 'Büchel17' sind anhängig. Einige beschreiten den Weg zum Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg.
Auf dem Fliegerhorst Büchel üben im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" deutsche Piloten, wie sie mit Bundeswehr-Kampfbombern die US-Atomwaffen zu ihren Zielen fliegen können.