Aufsichtsmassnahme wegen Agenturkritik

Aufsichtsmassnahme wegen Agenturkritik

 

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Telefon Name Datum
30407 21.4..2007
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Via Fax 0711-6699111

Landesanstalt für Kommunikation

Rotebühlstr.121

 

70178 Stuttgart

 

 

 

Ihr AZ: K2.1.6.1.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

Ihr Schreiben vom 28.3.2007 ist bei uns eingegangen.

Ihr Schreiben wurde unverzüglich sämtlichen RedakteurInnen mit dem dringlichen Hinweis – unbeschadet der Frage, ob der geäußerte Verdacht überhaupt zutreffend ist - „noch einmal ausdrücklich“ darauf hingewiesen die „Sorgfaltspflichten auch unter Kinder- und Jugendschutzgesichtspunkten wahrzunehmen“.

Der betroffene Moderator wurde zur Stellungsnahme aufgefordert.

Die Sendung selbst war Gegenstand mehrer Sitzungen der Morgenradio-Redaktion und der Programmauschusses.

Die Aus- und Fortbildung wird voraussichtlich das Sendebeispiel in seinen Kanon der Fortbildung aufnehmen.

Die Gesamtpassagen wurden in verschiedenen Zusammensetzungen im Sender tätigen Eltern mit Kindern aller Altersklassen und Jugendlichen vorgespielt. Auf die Beiziehung externen Sachverstandes in Form eines Gutachtens des örtlichen Vorsitzenden der Kinder- und Jugendärzte und -psychologen Rund wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt und Verfahrensstand allerdings noch verzichtet. Dies gilt gleichermassen für das hiesige Psychologische Institut

Darüberhinaus wurden umfängliche Recherchen angestellt u.a. zur Frage der Indizierung, aber auch zum Kriterienkatalog der KJM und.

Seitens des Veranstalters Freies Radio wurde uns die seinerzeitigen Briefwechsel im Zusammenhang mit dem Stück „Amoklauf“ freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

 

Nach dem es durchaus auch kritischen Stimmen zu einer mangelnden Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Sinne der RDL internen Grundsätze bei Live-Moderationen, bin ich zugleich jedoch beauftragt, den Verdacht eines Verstosses gegen die Schutzvorschrift aus § 5 Abs.4 JMSTV energisch zurück zuweisen.

 

Diese Zurückweisung stützt sich im wesentlichen auf die folgenden Erwägungen und Gründe.

 

  1. Das es bei dem Musikstück „Amoklauf“ der Gruppe „Mono für alle“ um kein indizierten Track handelt dürfte – trotz aller Dramatisierung durch GROSSBUCHSTABEN - unstrittig sein.

  2. Es ist davon auszugehen, dass entgegen dem Bescheid an den Veranstalter Freis Radio für Stuttgart vom 18.2.2005 , - den der Veranstalter im übrigen widersprochen hat, dem aber bisher kein Widerspruchbescheid zugestellt wurde – die Landesanstalt für Kommunikation selbst nicht davon ausgeht, dass es sich bei dem Track um ein Angebot nach § 5 Abs.1 i.V.m. § 3 Abs2 Nr.1 JMSTV handelt.

    Der Track wird bekanntlich auch nach dem 18.2. 2005 im Internet zum kostenfreien Anhören wie download angeboten.

    Nach § 14 JMSTV ist die Landesanstalt als zuständige Medienanstalt, der der Track durch Zuschauerbeschwerden im Oktober 2004 angezeigt wurde, aber gerade gehalten, im Fall von länderübergreifenden Angeboten den Fall der KJM vorzulegen.

    Uns liegen bis zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Erkenntnisse vor, dass die LfK ein Verfahren nach § 14 Abs.2 i.V.m. § 16 JMSTV eingeleitet hat.
    Dies obschon sie selbst Mitglied der KJM ist und im Falle des Falles des Vorliegen eines i. S. § 5 Abs 1 feststehenden Sachverhaltes seitens der LfK, die KJM von Amtswegen (§ 17 ) eine Feststellung wie auch von Sanktionen hätte treffen müssen.

    Angesichts der Kenntnis der Argumente des Bescheides, den der vormalige Präsident der LfK unterzeichnet hat, halten wir den Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrenswege jedoch nicht für verwunderlich.

    Gegebenfalls behalten wir uns hier weiteren Vortrag vor. Allerdings beabsichtigen wir nicht, die künstlerische Qualität der Umsetzung im Lied „Amoklauf“zu kommentieren.

 

 

  1. Sofern der Verdacht nach § 5 Abs.1 JMSTV sich auf das Spielen des Tracks „im Kontext der Beiträge und vorallem der speziellen Anmoderation“ bezieht bzw. unterstellt wird, erlauben wir auf das folgende hinzuweisen.

 

  1.  
    1. Die Sachverhaltschilderung ist schlicht falsch.

      Tatsache ist, das es sich nicht um ein Liedankündigung „Zwischen einem durchweg negativen Erfahrungsbericht einer Frau mit der Agentur für Arbeit und einer Satire von Andreas Krenske“ handelt.
      Tatsache ist vielmehr, dass zunächst der „durchwegs negative Erfahrungsbericht “ (LfK) eingeleitet wurde mit eine pressemäßigen Überblick im Kontext von Arbeitslosigkeit („Arbeitslosigkeit nimmt ab“).

      Aus Ihrer Formulierung „ durchwegs negativen Erfahrungsbericht „ wird bei uns zunächst geschlossen, dass die programmbeobachtende LfK, dass Positive in der Berichterstattung zu einem gesellschaftlichen Phänomen vermisst?
       

      Einmal abgesehen davon, dass trotz des negativen Ergebnisses – Verzicht auf Hartz 4 Bezug - die Erfahrungscollage sehr stark, trotz aller von Ihr selbst als entwürdigend und ihre Persönlichkeit beeinträchtigenden Behördenerfahrungen in der ARGE, die berichtende Frau selbst positiv auf Selbstbestimung und wechselseitiger Solidarität abstellt, ist diese aus dem Umkehrschluss folgende Programmanmutung zur Berichterstattung über soziale Prozesse in hohem Masse befremdlich, um nicht zu sagen ein unzulässiger Eingriff in die Berichterstattungsfreiheit. .
      Fakt ist aber zudem, dass gerade nicht die textlich transkribierte Anmoderation folgt, sondern die Collage in ein ca. 30 sekündiges Instrumental-Musikteil überführt wird.
      Danch folgt eine in der Transkription schlicht unterschlagene Textpassage des offenkundigen Live-Moderators in dem er die Hörerinnen auffordert, Ihre Erfahrungen mit der ARGE Ihm bzw. dem Radio unter Angabe der Studio Tel.Nr. mitzuteilen.

      Erst in diesem Zusammenhang kommt der textlich transkribierte Teil der Moderation. Er wird erkennbar zunächst als eine Bestärkung des Apells an die Hörerinnen, die eigenen Erfahrungen mitzuteilen, abgegeben.

      Auch hier ergibt sich nach dem Anhören ein weiterer sinnentstellender (vgl. 3.2.) Fehler in der Transkription. Statt „ähm“ folgt auf „um halb 8 anzurufen und zu wecken“ ein trockenes Lachen, dass erkennbar auf das wecken oder den nachfolgenden „irgend nem Grund, der mir völlig unbekannt ist“ bezogen ist.

      Dieses wie auch das folgende Lachen bricht angesichts der Läppichkeit des -angeblichen - morgendlichenWeckens – der andere „völlig unbekannte“ Grund wäre wohl Kontrolle, ob nicht doch auf maloche also Leistungsmissbrauch - wie auch im Verhältnis zur vorherigen plastischen Schilderung der Arbeitslosen also die offensichtlich erkenbare Geringfügigkeitkeit des ihm - vermeintlich zugefügten – Unrechts und seiner Ungehaltenheit als Reaktion zunächst einfach und mit der Lied ankündigung zu vermeintlichen Konsequenzen aus Kränkungen kippt es ganz ins Absurde um.
      Warum dies angeblich „eigentlich nur als Aufforderung zu Gewaltanwendung gegen die Frau bzw. die Agentur für Arbeit“(gar!!!) aufffassbar sein kann und soll, hat sich der überwiegenden Mehrheit der nachträglich Hörenden verschlossen.

 

 

  1.  
    1. Der betroffene Moderator hat den Verdacht, es wäre ihm „mit meiner Anmoderation in Verbindung mit dem Abspielen des genannten Liedes um einen Gewaltaufruf „gegen die Frau bzw...““ gegangen, auf das „Heftigtste“ widersprochen.

      In seiner Stellungnahme verweist er darauf, dass es sich um ein live Moderation gehandelt hat und eine freie „Abnahme“ der Soundcollage nach dem Instrumental gehandelt habe.
      Entsprechend dem Sendekonzept des Morgenradios“ war es sein „Anliegen, die Hörerinnen und Hörer von Radio Dreyeckland aktiv mit eigenen Erfahrungen an der Sendung zu beteiligen.“

      Die angeblich eigenen Erfahrungen mit der ARGE wie die beschriebene Frau B. wären ein fiktives „Stilelement in der Moderation“, da er selbst keine persönlichen Erfahrungen mit ARGE habe, weil er Student an der Uni Freiburg sei.

      Als weiteren Zweck seiner von ihm selbst als „ironisch“ bezeichneten Moderation beschreibt er : „ Tatsächlich möchte ich meine Moderation in Verbindung mit dem Einspielen dieses Liedes als ironische Ausssage mit ernstem Kern verstanden wissen: Auf der einen Seite halte ich es – wie bereits dargelegt – für wichtig sich darüber zu verständigen, was passieren kann, wenn Menschen wie Dinge behandelt werden. Auf der anderen Seite – und hierin liegt die Ironie- halte die Gewaltanwendungen gegen Menschen und insbesondere die in einem „Amoklauf“ vollständig ins unermeßlich überzogene wie im Musikstück geschildert, selbstverständlich in keinerlei Hinsicht für eine denkbar adäquate Reaktion. Seien es nun in Reaktion auf herabwürdigendes verhalten oder gar Anrufe vor 8“ .

       

    2. In den redaktionellen und bisher stattgefundenen Gremiendebatten wurde im Unterschied hierzu zunächst auf die begriffliche Scheidung von Sarkasmus und Ironie im Kontext des vorliegenden Hörteils und ihrer Bedeutung abgehoben.

      Auf dieser Basis wurde eine Verhöhnung der – fiktiven - Frau B. von allen ausgeschlossen.
      Ein Minderheit fand die Ironie missglückt, eine Mehrheit eher kein Glanzstück.
       

      Was die Frage der Persönlichkeitsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Sozialbezug anging, wurden vorallem und interessanter Weise gerade von Nicht-Eltern die Möglichkeit dass gefährdete Kinder und Jugendliche im Fall des 1:1 Wahrnehmung zumindest in näheren Betracht gezogen. Allerdings auch hier wie bei fast allen Eltern aufgrund ihrer Erfahrungen letzendlich verworfen.

      Überwältigende Übereinstimmung bestand darin, dass eine wesentliche Konsequenz, der Einbezug dieses Hörbeispiels in die Aus- und Fortbildung sein soll, um die Sensibilität des Umganges im tagesprogrammes mit Moderation und Musikeinsatz inbesondere im Tagesprogramm vor 20 Uhr zu erhöhen.


       

       

Soweit unsere vorläufige Stellungsnahme

 

 

 

K.-Michael Menzel