Arne Semsrott veröffentlichte Gerichtsdokumente im Fall der "Letzten Generation": BGH bestätigt Einschränkung der Pressefreiheit bei Gerichtsverfahren

BGH bestätigt Einschränkung der Pressefreiheit bei Gerichtsverfahren

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Foto von Arne Semsrott vor dem Berliner Landgericht im Oktober 2024  - Wir wenden uns gegen die Strafnorm §353d und unterstützen @arne.semsrott, den Chefredakteur von Frag den Staat - strafnorm gefährdet die Pressefreiheit
Arne Semsrott vor dem Berliner Landgericht
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am 22. August 2024 hatte Arne Semsrott von Frag den Staat die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen und der Telefon-Überwachung der „Letzten Generation“ veröffentlicht. Im Oktober 2024 wurde er am Berliner Landgericht deshalb verurteilt. Er bekam eine Verwarnung und eine Geldstrafe, die auf ein Jahr Bewährung ausgesetzt wurden. Der Paragraph 353d Absatz 3 des Strafgesetzbuches verbietet nämlich die Veröffentlichung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist. Arne Semsrott hatte die Dokumente bewusst veröffentlicht, um auf dem Rechtsweg zu erreichen, dass der Paragraph 353d Absatz 3gestrichen wird, weil er seiner Auffassung nach die Pressefreiheit verletzt und eine anschauliche Berichterstattung über Gerichtsverfahren verhindert. Jetzt bestätigte allerdings auch der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Arne Semsrott. Der Beschluss fiel bereits im Juli 25, wurde allerdings erst jetzt veröffentlicht. Hören wir zunächst Rechtsanwalt Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Arne Semrott unterstützen in einem Interview aus dem Oktober 2024, in dem er erklärt, warum der Paragraph so problematisch ist und anschließend noch einmal mit einem Statement vom 29. Januar 26 zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.