BGH hebt freisprechendes Urteil gegen Nazi Stech auf

BGH hebt freisprechendes Urteil gegen Nazi Stech auf

Nach mündlicher Revisionsverhandlung hat am Donnerstag der 4. Strafsenat des BGH das freisprechende Urteil zu Gunsten des Ortenauer Nazis Stech aufgehoben. Der BGH rügt in seiner mündlichen Begründung, daß das LG Freiburg unter seiner vorsitzenden Richterin Kleine-Cosack zwar einen Notwehrexzess zu Gunsten des Nazis angenommen hat. Zuvor hätte es jedoch nicht einmal geprüft, ob angesichts der diversen Äusserungen zu "Not"wehr auf seiner Facebookseite, der Nazi überhaupt den erforderlichen Verteidigungwillen besessen habe. Stech hatte nur wenige Tage vor der Tat über Facebook angekündigt eine potentielle "Not"wehrsituation zur Tötung von "Zecken" ("mal die Klinge fressen lassen") nutzen zu wollen. Stech war auf dem Riegeler Parkplatz als Schleuser für ein Nazievent in Bahlingen im Landkreis Emmendingen bei Freiburg eingesetzt. Mit vom Vollgas heulenden Reifen war er am 1.10.2011 auf eine Gruppe von Antifaschistinnen zugefahren, trotz mehrerer Handlungsalternativen. Einen Antifaschisten aus der Gruppe, der nicht mehr ausweichen konnte, hatte er umgefahren. Dieser war nach Sturz über seine Kühlerhaube schwerverletzt worden. Stech hatte über seine Erstverteidigerin der NSU-Anwältin Nicole Schiffers dann bei der Polizei "Panik" reklamieren lassen.
Nun muss im komplett aufzurollenden Freiburger Verfahren, sowohl die vermeintliche Notwehrlage wie insbesondere der Stechsche Verteidigungswille vollständig neu geprüft werden.

PM des BGH
Interview mit RAin Furmaniak
siehe auch Tag Florian Stech
insbesondere auch Prozesskommentar.Braune Hilfe erfolgreich ...