Das Verfahren gegen den Ortenauer Nazikader Florian Stech, der im Oktober 2011 auf einem Riegeler Parkplatz einen Antifaschisten durch Anfahren lebensgefährlich verletzt hatte, wird nach RDL Informationen im Oktober in Freiburg neu aufgerollt. Das wegen Überschreiten der Grenzen des Notwehr aus Schrecken freisprechende Urteil vom 12.7.2012 der 1. Strafkammer des Landgericht Freiburg unter Vorsitz der Richterin Dr. Kleine-Cosack war im April 2013 vom 4. Strafsenat des BGH aus Rechtsgründen (fehlender Nachweis eines Verteidigungswillen angesichts seiner facebook Bekenntnisse unmittelbar vor der Tat) aufgehoben worden.
Da am Freitag nachmittag sich Justizpresstelle wie Anwälte nicht mehr erreichbar zeigten, werden wir nächste Woche die genauen Termine bzw. auch ob ggf. RA Köpke wieder zum Pflichtverteidiger bestellt wurde, nachtragen.
PM des BGH
Interview mit RAin Furmaniak
siehe auch Tag Florian Stech
insbesondere auch Prozesskommentar.Braune Hilfe erfolgreich ...