Nach Freiburg sind auf dem Weg einer Allgemeinverfügung auch in Schopfheim bis zum 28. Februar '22 sogenannte Spaziergang-Demos untersagt, wenn sie nicht der Maskenpflicht und Abstandsregelung und der Benennung eines verantwortlichen Leiters nachkommen. Ein Eilantrag auf Aufhebung dieser Verfügung eines Bewohners einer Nachbargemeinde schmetterte die 8. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg ab. Unter Bezugnahme auf die konstante Weigerung der via SM aufgerufenen Versammelten wurde die Prognose der Ignorierung der Abstands- und Hygieneregeln vom Gericht als zutreffend angenommen. An den "Spaziergängen" hatten sich bisher nach unseren Informationen um 200 bis 400 Personen beteiligt. Die Polizeidirektion Freiburg hatte fälschlicherweise 1.200 notiert, und das Gericht ging schließlich von einer Anzahl zwischen 200 und 1.200 aus.
Das Recht auf sich anmeldende und die Corona Schutzbestimmungen - Abstandsgebot und Maskenpflicht - einhaltende Versammlungen und Demos bleibt gleichwohl auch in Schopfheim uneingeschänkt bestehen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem VGH Mannheim angefochten werden.
Ob der Beschluss weitere Teilnehmende nach Freiburg zu den in der Inszenierungsart den nach 1933er NSDAP Aufzügen anmutenden bzw. diese in seinen berufständischen Gliederungen kopierenden Umzügen auf den Ringstraßen führen kann, bleibt dahingestellt.
Diese sind angemeldet. Wenn auch von einer Person, die als vom Ordnungsamt Freiburg umworbener Versammlungsleiter nichts dabei findet, exemplarisch ihm bekannte Gegner seiner Anschauungen nicht nur wüstest mit Lügen zu beleidigen. Er lässt sich auch sonst mit offenen Bedrohungen aus, da in seinen Augen die Befürwortung von Kinderimpfung ein Verbrechen sei: "Für dieses Verbrechen wird er die nächsten Jahrzehnte Polizeischutz benötigen". Die Aufhetzung eines sich selbst radikalisierenden Mobs zu Gewaltattaten scheint Programm dieses sich heldenhaft dünkenden "Freiheit, Frieden"- Krakeelers in der Organisation zu sein.
(kmm)
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