Blockade der Bundesregierung gegen erneuerbare Energien | Breite Umwelt-Allianz klagt gegen Deutschland

Blockade der Bundesregierung gegen erneuerbare Energien | Breite Umwelt-Allianz klagt gegen Deutschland

Angesichts der Blockade der Bundesregierung bei der Umsetzung der für die Bürger-Energie so wichtigen Bestimmungen in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen Union fordern zahlreiche Verbände und Unternehmen ein EU-Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland. Die deutsche Bundesregierung hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Diese Frist hat sie verstreichen lassen. Das ist beispielsweise ein Rückschlag für EigentümerInnen und MieterInnen, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen. Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, ist das eine weitere Verschlechterung.

Laut Bundes-Wirtschaftsministerium bedarf es jedoch keiner weiteren Umsetzungsschritte. Zur Begründung heißt es: Die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Diese Falschdarstellung nehmen das Bündnis Bürger-Energie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen nicht länger hin. Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und fordern ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland.

Gunnar Harms, Vorstand des BBEn: "Die Energiewende braucht dringend neuen Schwung. Dazu muß es allen BürgerInnen einfach möglich sein, erneuerbare Energie zu erzeugen und individuell oder gemeinsam zu nutzen."

Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: "CDU und SPD beteuern ihr Bestreben, den Klimaschutz voranzutreiben. Dafür müssen die erneuerbaren Energien endlich um ein Vielfaches schneller ausgebaut werden. Das Gegenteil ist der Fall, weiterhin wird verzögert und gebremst. So auch bei der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie, welche die Chance für eine neue Ausbau-Dynamik ergeben hätte."

Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürger-Energie untersucht, ob die Bürger-Energie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. Im Gegensatz zu der Auffassung des Bundeswirtschafts-Ministeriums belegt sein Gutachten: Die gemeinsame Eigenversorgung genießt bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle. Die im EEG geforderte Personen-Identität zwischen AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn verhindert, daß gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können. Zudem hat der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Neben dieser rechtlichen Stellungnahme haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnten in ihrer Studie die Umsetzungs-Defizite bestätigen. Darüber hinaus formulierten sie Lösungsvorschläge, wie der Bürger-Energie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden können. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.

Das Bündnis Bürger-Energie wird bei der Beschwerde von einer breiten Allianz von Verbänden und Unternehmen unterstützt. Dazu gehören der BUND, der Solarenergie-Förderverein Deutschland, die Energy Watch Group, der Bund der Energieverbraucher, der Umweltschutzverein in Isernhagen e.V., die Initiative SolarLokal-Kirchorst, das Energie-Forum Zorneding, das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, die Erneuerbare Energien Göttingen GmbH & Co. KG, die Energiegenossenschaft LauterStrom eG sowie die BBEn-Mitglieder Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau, NATURSTROM, Prokon, Bundesverband Erneuerbare Energie, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bürgerwerke, die Bergische Bürgerenergiegenossenschaft eG, die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, die BürgerEnergieAltmark eG, der Verein Energie-Wende Landkreis Cham und der CO₂-Abgabe e.V..

Die rechtliche Stellungnahme von Philipp Boos und die Studie des IZES finden Sie unter https://www.buendnis-buergerenergie.de/veroeffentlichungen/publikationen.

Am 21.05.2021 wurde Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einem Schreiben aufgefordert, Stellung zur Umsetzung von Artikel 21 und 22 der Richtlinie zu nehmen. Das Bundeswirtschafts-Ministerium antwortete, daß es mit dem rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht Artikel 21 und Artikel 22 der Richtlinie als vollständig umgesetzt ansieht. Das Schreiben und die Antwort finden Sie unter https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/BMWi_Antwort_BBEn_RED_I....

Sowohl Minister Altmaier als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die gesamte "schwarz-rote" Bundesregierung bewiesen in den vergangenen Jahren immer wieder, daß sie den Klimaschutz nicht ernst nehmen und stattdessen weiterhin den Ausbau der erneuerbaren Energien unbekümmert behindern.

Diese klimaschädliche Politik der Bundesregierung führte dazu, daß die CO&#x2082;-Emission Deutschlands seit 20 Jahren fast unverändert auf dem Level von 800 Millionen Tonnen pro Jahr - dem Level der BRD und der alten Bundesländer vor dem Fall der Mauer - verharrt (Siehe hierzu unseren <a href="klimak191008.html" target=_blank>Artikel v. 8.10.19</a>).

Im vergangenen Jahre feierte sich die Bundesregierung selbst, weil ausnahmsweise einmal ein deutlicher Rückgang der Treibhausgas-Emissionen in der Statistik erkennbar war. Klar war jedoch aufgrund der Tatsachen, daß diese Minderung nicht das Ergebnis etwaiger Klimaschutz-Anstrengungen der Bundesregierung war, sondern im Wesentlichen zwei Effekten geschuldet war: Dem Einbruch der Wirtschaft in der Corona-Krise und einem außergewöhnlich guten Jahr für Windkraft und Solarstrom.

Gerade die Bürger-Energie, die eine fundamentale Wichtigkeit in der Umsetzung der Energiewende und damit für den Klimaschutz hat, leidet unter den durch Gesetzesänderungen eingebauten Hürden im EEG. Die jetzt bei der Europäischen Kommission eingereichte Beschwerde wird daher von einer breiten Umwelt-Allianz unterstützt. Viele hoffen nun, daß die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland einleitet, um die Bundesregierung somit dazu zu zwingen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Bürger-Energie nicht länger zu blockieren und so endlich den Klimaschutz in einem wichtigen Punkt zu stärken. Es ist jedoch daran zu erinnern, daß mit Ursula von der Leyen eine von Merkel entsandte subalterne Bürokratin seit 2019 als Präsidentin der Europäischen Kommission amtiert.