Ab Freitag 12.8.22: Bootsfahrtverbot im Taubergiessen

Bootsfahrtverbot im Taubergiessen

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Hinweisschild Bootsfahrverbot im Taubergiessen
Hinweisschild Bootsfahrverbot im Taubergiessen
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
RPF

Die Dürrewelle hat jetzt das zuständige Regierungspräsidium Freiburg veranlasst, für das Naturschutzgebiet Taubergiessen und Elzwiesen eine generelles Bootsfahrtverbot zu verfügen:"zunächst in den am stärksten betroffenen Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen (Kreis Emmendingen/ Ortenaukreis) den so genannten Gemeingebrauch am Gewässer bis auf Weiteres vollständig zu verbieten. Mit Hinweisschildern, die bis Donnerstagabend aufgestellt werden, informiert das RP über das Bootfahrverbot an der Blinden Elz und dem Altrhein im Taubergießen sowie an der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen. Das Verbot gilt in beiden Gebieten ab Freitag, 12. August. Davon betroffen sind insbesondere Fahrten mit Kanu, Kajak, Stand Up Paddle und Schlauchboot. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, dem droht ein Bußgeld. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten können bei Bedarf folgen. "

Vom Verbot ausgenommen sind bisher - wegen der Orts- und Sachkunde - zugelassene geführte Stocherkahnfahrten wenn die Zuladung an Passagieren dem Wasserstand angepasst bleibt. Bei Gefahr des Aufsetzen auch dieser Kähne im Ufer oder Gewässersohlenbereich wird das Verbot auch auf diese ausgedehnt.

(KMM)