S21 unter falschen Voraussetzungen genehmigt: Brandschutz der Stuttgart 21-Tunnel

Brandschutz der Stuttgart 21-Tunnel

Jahre lang hat die Bahn zum Thema Brandschutz Daten vorgelegt, welche im Falle eines N I C H T -brandes (also eines Liegenbleibens des Zuges ohne Brand im Tunnel, Kaltereignis) belegen, dass eine Evakuierung der Röhren in der vorgeschriebenen Zeit möglich ist. Im Brandfall sind die Bedingungen härter.

 

Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. und einer der Juristen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Jahrelang hatte die Bahn lediglich ‚Handrechnungen‘ als Nachweis dafür vorgelegt, dass 1.757 Menschen – so viel fasst ein Doppelstockzug – innerhalb von 15 Minuten aus einem brennenden Zug im Tunnel gerettet werden könnten. Sie behauptete, Computersimulationen hätten ihre Handrechnungen bestätigt, obwohl sie tatsächlich weder damals noch später über solche Simulationen verfügte. Und das Verkehrsminister Andreas Scheuer unterstellte Eisenbahnbundesamt hat auf dieser untauglichen Grundlage Genehmigungen erteilt.“

 

RDL sprach mit Herrn Dieter Reicherter.

https://www.claus-von-wagner.de/tv/anstalt/20190129-die-bahn-stuttgart-21