Am gestrigen Mittwoch hat die Bürgerschaft von Hamburg mit großer Mehrheit beschlossen, die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst wieder einzuführen. Der Verfassungsschutz muss nicht nur mitteilen, ob Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber*in begründen, sondern auch welche das sind. Das erinnert an den Radikalenerlasses von 1972. Selbst der zunächst beteiligte damalige SPD-Kanzler Willi Brandt bezeichnete den Radikalenerlass von 1972 später als „Irrtum“ und „kardinalen Fehler“.
Allerdings sieht die Hamburger Bürgerschaft wie es im Moment aussieht keine völlige Rückkehr zum Radikalenerlass von 1972 vor. Die Bewerber*in muss nicht wie damals aufgrund eines Verdachtes beweisen, dass sie oder er jederzeit bereit ist, für die Freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Ein Beweis, der schlichtweg nicht zu erbringen ist. Trotz dieser Einschränkung ist der Beschluss der Hamburger Bürgerschaft ein weiterer Schritt in eine - zugespitzt ausgedrückt - Verfassungsschutzdemokratie, in der eine schon wegen der Geheimhaltung nicht zu kontrollierende Behörde wachsenden Einfluss hat. Sie hat die Definitionsmacht über das was „Extremismus“ sein soll. Den Begriff muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ist eine Ansicht bereits verwerflich, weil sie eine Behörde nach eigenem Gutdünken als „extrem“ einstuft? Um dieses Label zu vergehen braucht der Verfassungsschutz keinen Verweis auf Strafgesetze oder auf die Bestimmungen der Verfassung. Nicht die geschriebene Verfassung, sondern eine irgendwie empfundene Verfassung scheint die Richtschnur zu sein. Zum Beispiel sind dem Verfassungsschutz kapitalismuskritische Begriffe wie „Profitmaximierung“ bereits höchst verdächtig, obwohl weder Verfassung noch Strafrecht eine bestimmte Wirtschaftsordnung festlegen. Erinnert sei auch daran, dass eben dieser Verfassungsschutz jahrelang von Hans-Georg Maaßen geleitet wurde, für den es linksradikale Kräfte selbst in der SPD gab und der schließlich weit nach rechts abdriftete.
Auch so ein Radikalenerlass light mit Regelanfrage beim Verfassungsschutz, wie in Hamburg, kann zu einer Atmosphäre der Verdächtigung und vorauseilenden Selbstzensur führen. Andere Bundesländer könnten bald mit härteren Regelungen nachlegen, die dann der Willkür des Verfassungsschutzes noch mehr Tür und Tor öffnen.
Dies geschieht in einer politischen Atmosphäre in der viele im linken, liberalen und gemäßigt konservativen politischen Spektrum meinen, man bräuchte nun doch den Verfassungsschutz zur Abwehr einer Gefahr für die Demokratie von rechts. Wenn das nur mal nicht ein Irrtum ist. Nach Meinung des Redakteurs wäre es die eigentliche Aufgabe bei der Abwehr der AfD, die Diskursherrschaft ihrer Narrative zu bekämpfen, anstatt sie zu kopieren und natürlich heraufziehende ökonomische Probleme anzugehen, anstatt an Erfolgsmodellen von gestern festzuhalten wie Otto- und Dieselmotoren.
Vor einer Woche hielt der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner im Gewerkschaftshaus in Freiburg einen Vortrag mit dem Titel: „‘Verfassungsschutz’: Wächter gegen rechts oder Problemfall der Demokratie?“
Dabei ging Gössner auch speziell auf den Fall Verfassungsschutz und AfD ein. Hören wir uns nun an, was Rolf Gössner dazu zu sagen hatte (mit Dank an David, der den Vortrag aufgenommen hat!!).
Den Vortrag von Rolf Gössner in voller Länge könnt Ihr bei Radio Dreyeckland
am Freitag, den 26. 6. 26 von 19 bis 20 Uhr
am Dienstag, den 30. 6. 26 von 14 bis 15 Uhr hören.
