Diese Woche kann die Europäische Union ihr 53-jähriges Bestehen feiern.
Am 25. März 1957 wurden in Rom der Vertrag zur Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM-Vertrag) abgeschlossen, daher werden diese beiden Gründungsverträge auch "Römische Verträge" genannt. Der mittlerweile ausgelaufene EGKS-Vertrag für Kohle und Stahl stammt aus dem Jahre 1951 und war der dritte Gründungsvertrag der heutigen Europäischen Union. Der EWG-Vertrag wurde mittlerweile durch den sogenannten Lissabon-Vertrag abgelöst, der EURATOM-Vertrag besteht bis heute nahezu unverändert fort.
Wie in Artikel 1 dieses Vertrages festgeschrieben ist gilt als alleiniger Zweck des EURATOM-Vertrages die Förderung der Atomenergie.
Die Förderung der Nuklearindustrie besteht auch in der Schaffung einer eigenen Wirtschaftszone für die Nuklearindustrie. So sollen staatliche Subventionen für die Atomkraft, die eigentlich den Binnenmarktregeln widersprechen, wegen des EURATOM-Vertrages dennoch zulässig sein.
Der EURATOM-Vertrag steht somit im Widerspruch zu anderen Regelungen der EU, im Besonderen dem Energiebinnenmarkt und der Umweltgesetzgebung. Die EURATOM-Kredite und die Nuklearforschungsgelder schaffen eine spezielle Wirtschaftszone für Atomenergie. Gleichzeitig wird von den Atomenergieproduzenten weder eine Umwelthaftung für eventuelle Nuklearunfälle noch Kosteninternalisierung verlangt. Diese Situation widerspricht der Regel des gemeinsamen Energiemarkts mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Energieerzeugern und Energieträgern. Eine demokratische Kontrolle der Nuklearindustrie ist im EURATOM-Vertrag nicht vorgesehen.
Der EURATOM-Vertrag ist eine politische Absurdität. Obwohl die öffentliche Meinung mehrheitlich gegen den Ausbau der Atomenergie ist, 12 Länder keine Atomkraftwerke betreiben und von den 15 Ländern mit Kernenergienutzung fünf einen Ausstiegsbeschluss haben, sind die 27 EU-Staaten weiterhin Mitglieder einer Gemeinschaft, deren Ziel die "schnelle Bildung und Entwicklung der Nuklearindustrie" ist. Es gibt keinen Grund mehr für diese exklusive Bevorzugung einer einzigen Energieform, die seit 50 Jahren die Lösung ihrer Probleme vor sich her schiebt: Seien es die chronischen Sicherheitsprobleme der Atomreaktoren, die fehlende Wirtschaftlichkeit oder auch die weltweit ungeklärte Entsorgung des strahlenden Atommülls.
In Österreich begann zum 50-jährigen Jubiläum des EURATOM-Vertages vor drei Jahren eine Kampagne, die inzwischen Untershriften für ein Volksbegehren sammelt.
Das Volksbegehren "RAUS aus EURATOM" hat das Ziel, eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM zu erreichen.
Wir sprachen mit Roland Egger, Sprecher von atomstopp Oberösterreich und aktiv in der Kampagne "Raus aus EURATOM"