Bundeskabinett beschließt umstrittene Fahndungsmethoden

Bundeskabinett beschließt umstrittene Fahndungsmethoden

Das Kabinett hat einen Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) akzeptiert, der die Fahndungsmethoden der Polizei ausweitet und Prozesse beschleunigen soll. An einem Tatort gefundene DNA-Spuren dürfen künftig auch auf die Merkmale Augen-, Haar- und Hautfarbe und Alter der Person hin untersucht werden. Bisher war nur der Abgleich mit anderen DNA-Spuren und die Ermittlung des Geschlechts erlaubt.

 

Bei Einbruchsdelikten soll die Überwachung von Telefon- und Internetverkehr in manchen Fällen nichtmehr an den Verdacht des bandenmäßigen Begehens gebunden sein. Nun reicht, dass der Verdächtige ein Wiederholungstäter ist. Außerdem soll der Fall „schwer wiegen“. Keine sehr klare Bestimmung. Verfahren sollen nicht mehr durch gleichlautende Beweisanträge in die Länge gezogen werden. Befangenheitsanträge sollen nicht mehr zu einer Unterbrechung der Verhandlung führen. Bei Sexualdelikten sollen auch erwachsene mutmaßliche Opfer per Videoaufzeichnung aussagen können.

 

Insbesondere die erweiterte Anwendung von DNA-Analysen zur Ermittlung körperlicher Merkmale wie Hautfarbe ist umstritten. Unter anderem warnt die Kulturanthropologin Anna Lipphardt von der Uni Freiburg, vor der Möglichkeit, dass mit Fahndungen aufgrund solcher Merkmale Vorurteile geschürt werden. Außerdem verweist sie darauf, dass sich Merkmale wie Hautfarbe nicht sehr zuverlässig aus einer DNA-Analyse ergeben. Die in der Mehrheitsgesellschaft dominanten Merkmale wie helle Hautfarbe sind für Fahnder wenig ergiebig. Das führt dazu, dass ständig nach anders aussehenden gefahndet wird, die dann mit Kriminalität assoziiert werden.