Von den sogenanten no boarding Befehlen der knapp 100 bei der Bundesregierung unter Amtsimmunität angemeldeten Mitarbeiter US Amerikanischer Heimatschutz- und-Grenzschutzbehörden auf deutschen Flughäfen/Häfen will die Bundesregeirung offziell auch nix genaues wissen. Auf Anfrage der Linke lässt sie erklären : „No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien und US-Behörden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Einzelheiten bekannt „
Freier ausgedrükt : Also ganz private Angelegenheiten. Von US Seite war bekannt geworden, dass allein innerhalb der EU allein in den ersten fünf Monaten 2011 für 1.323 Reisende eine “No-Board-Empfehlung” ausgesprochen wurde von damals 329 Amtsrägern der USA in der EU an Flughäfen und Häfen..
Zusätzlich wäscht sich die Bundesregierung auch noch in weiterer Hinsicht ihre Hände in Unschuld. Da bedauerlicherweise von der Bundespolizei es eben nicht statistisch erfasst werde, wieviele Menschen auf Hinweise der US Amtsträgern durch die Bundespolizei weiter behandelt werden, könne sie auch mit keinem eigenen Wissen aufwarten.
Sehr wohl ist Ihr aber der Umfang der US Listen über unerwünschte Personen bekannt: auf der sogenannten „Terrorwatchlist" werden 420.000 Menschen erfasst und jeweils 16.000 Personen dürfen nicht auf Flugzeuge, die in die USA oder über das Territorium der USA fliegen.
Ansonsten findet die vertrauenvolle Kooperation mit den Organen der Grenzkontrollen der USA in deren Büros auf deutschen Boden selbstverständlich auf vertraglicher Grundlage statt: beginnend mit dem NATO-Truppenstatut von 1952 bis zur Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, einschließlich der Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerhaven und Hamburg“. Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-Bediensteten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.
siehe: 1800244.pdf