Bundesregierung schützt Verleger bei "Diebstahl"....

Bundesregierung schützt Verleger bei "Diebstahl"....

... so geht es aus einer ANTWORT der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei MdB Jochimsen hervor.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Februar (Luksan-Urteil) einer Klage statttgegeben, die den automatische Abtretung/Verzicht von Nutzungsrechten, aufgehoben hatte. Im Mai folgte das Landgericht München der Ansicht und gab einem Author recht, der auch die Ausschüttung der nach Plan der VG Wort für Verleger reservierten Anteile an der Privatkopieabgabe verlangt hatte, da er Ihnen keine Rechte eingeräumt hattte.
Alle Verwertungsgesellschaften (GEMA/VG Wort) praktizieren diese Reservierung/Ausschüttung von Nutzungstantiemen der Privatkopieabgaben an Verlage - unabhängig davon, ob diese Rechte überhaupt eingeräumt wurden. Die Bundesregierung redet sich unter Verweis auf das zuständige Patentamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde heraus, das die Gremien der Verwertungsgesellschaften zur Entscheidung aufgefordert habe und die mangelnde Rechtskraft des Münchner Landgericht. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes könne nach Ansicht der Bundesregierung getrost dann ignoriert werden, wenn das das deutsche (Einzel Norm-)Recht nicht auf Europarecht basiere.
Das FDP-Patronage System für ihr Verleger-Klientel scheint ungebrochen zu funktionieren.