Bundesregierung will Videoüberwachung erleichtern und Scanner für Autokennzeichen einführen

Bundesregierung will Videoüberwachung erleichtern und Scanner für Autokennzeichen einführen

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, die Videoüberwachung zu erweitern und Scanner für Autokennzeichen einzuführen.

So soll das Bundesdatenschutzgesetz verändert werden, damit private Betreiber ihre öffentlich zugänglichen Anlagen und Fahrzeuge leichter mit Kameras überwachen können. Dazu sollen sie nicht verpflichtet werden, aber die Bundesregierung empfiehlt es ihnen ausdrücklich. Sie bräuchten diesen Schritt einfach mit dem Schutz von Leben, Gesundheit oder – Zitat – "Freiheit" zu rechtfertigen. Datenschutzbehörden müssten es dann bei der Prüfung, ob Videoüberwachung angemessen ist, als "besonders wichtiges Interesse" berücksichtigen. Als öffentliche Anlagen und Fahrzeuge gelten unter anderem Sportanlagen, Unterhaltungsanlagen, Einkaufszentren, Weihnachtsmärkte, Busse, Bahn, Schiffe sowie die entsprechenden Bahnhöfe und Terminals.

Ausserdem will die Bundesregierung automatische Systeme zur Erkennung von Autokennzeichen und den Einsatz von Körperkameras auf Polizeibeamten einführen.

Die Bundesregierung begründet diesen Beschluss mit dem jüngsten Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt sowie dem Angriff von Ansbach und dem Amoklauf von München.