Bundestag verbietet Konversionstherapien für Homosexuelle

Bundestag verbietet Konversionstherapien für Homosexuelle

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag sogenannte Konversionstherapien für Homosexuelle und Transsexuelle verboten. Das Gesetz stellt das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher vermeintlicher Therapien unter Strafe. Das gilt für Angebote an unter 18-Jährige generell und bei Erwachsenen, die einem „Willensmangel unterliegen. Dies gilt, wenn Personen etwa durch Zwang, Täuschung oder Drohung zur Teilnahme genötigt werden. Das Höchststrafmaß beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.

Konversionstherapien zielen darauf ab, die homo- und transsexuelle Orientierung von Menschen zu ändern. Ziel ist ein heterosexuelles Lebensmodell. Die vermeintlichen Therapien vermitteln den Eindruck, Homosexualität und Transsexualität seien Erkrankungen, die behandelbar seien. Viele der Betroffenen haben in der Folge mit massiven psychischen Problemen zu kämpfen.