Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Lehrkräfte und Beamte

Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Lehrkräfte und Beamte

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil am gestrigen Dienstag geurteilt, dass das Streikverbot für Beamtinnen verfassungsgemäss ist. Gegen das Streikverbot hatten beamtete Lehrkräfte aus mehreren Bundesländern geklagt.

Sie hatten sich während ihrer Arbeitszeit an Protesten und Streikmassnahmen beteiligt und waren aus diesem Grund mit Disziplinarverfahren bestraft worden. Nach Ansicht der Behörden verletzen Beamte grundlegend ihre Pflichten, wenn sie sich an Streiks beteiligen. Die Lehrkräfte klagten durch die gerichtlichen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen diese Disziplinarverfahren.

Laut der Gewerkschaft der Lehrkräfte GEW hatte das Bundesverwaltungsgericht zuvor aber eingesehen, dass das Streikverbot für Beamtinnen möglicherweise gegen internationales Recht verstosse, und dass die deutsche Rechtsprechung zu diesem Thema widersprüchlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hingegen sah diese Probleme nicht ein.

Nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgericht werden die unterbrochenen Disziplinarverfahren gegen die Lehrkräfte erstmal fortgesetzt.

Die Gewerkschaft GEW hatte die Kläger unterstützt und war der Ansicht, dass das Streikverbot für Beamtinnen nicht für Lehrkräfte gelten sollte, weil das Schulwesen keine hoheitliche Aufgabe des Staates sei, anders als etwa Polizei und Armee. In anderen europäischen Ländern, etwa dem Nachbarland Frankreich, haben Lehrerinnen und die meisten Beamten das Streikrecht. Sie machen sogar regelmässig davon Gebrauch, ohne dass der Staat dafür zusammengebrochen wäre.

Die GEW gibt sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht enttäuscht und spricht von einem "schwarzen Tag für Demokratie und Menschenrechte". Die Gewerkschaft prüfe das Urteil eingehend und werde über weitere Schritte entscheiden.

(mc)