Bundesverfassungsgericht verwirft Klagen gegen ESM

Bundesverfassungsgericht verwirft Klagen gegen ESM

Heute bestätigte das höchste Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). 37 000 Bürgerinnen und Bürger, der Verein Mehr Demokratie sowie die Bundestagsfraktion der Linken hatten gegen den ESM geklagt, weil dieser nicht demokratisch legitimiert noch von gewählten Gremien kontrollierbar sei.

Die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Gerichts wurde abgelehnt weil nach Ansicht der Richter die Haushaltsrechte des Bundestags auch bei der Verabschiedung des ESM gewahrt worden waren. Dies hatten die Kläger bezweifelt und darauf ihre Anklage gestützt. Der europäische Stabilitätsmechanismus ESM wird von den Mitgliedsstaaten bestückt und borgt Kriesenländern Geld wenn diese sich nicht zu annehmbaren Konditionen am Kapitalmarkt refinanzieren können.