Am 3. Februar verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil im Prozess Deutschland gegen Italien: Das Prinzip der Staatsimmunität schützt die BRD von Entschädigungsforderungen wegen nationalsozialistischer Kriegsverbrechen. Die Bundesrepublik hatte geklagt, weil italienische Gerichte den deutschen Staat als Rechtsnachfolger des Dritten Reichs zu Entschädigungen für die Opfer von Massakern von SS und Wehrmacht an der Zivilbevölkerung in Griechenland und Italien und für deren Angehörige verurteilt hatten. Ein Gespräch mit Martin Klingner, Anwalt von Opferangehörigen aus einem der betroffenen Dörfer, dem griechischen Distomo, und Mitglied im AK-Distomo.