BW Untersuchungsausschuß Gesetz droht Aufklärung von Behördenversagen zu behindern

BW Untersuchungsausschuß Gesetz droht Aufklärung von Behördenversagen zu behindern

Neben der Stärkung  der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch Ermittlungsbeauftragte und Rechte der Minderheit hat der Landtag von Baden Württemberg am Mittwoch, 20.Juli 2016 in 2. Lesung einen Paragrafen beschossen (§13a), der sich schnell als Boomerang für die Aufklärung von Behördenversagen erweisen könnte . Im 2. Absatz wird den Ministerien und allen Behörden ein eigenes Sach-Beweismittel Rückhaltungsrecht zugesprochen, wenn die strenge Persönlichkeitssphäre Betroffener berührt ist. Egal ob Sie darüber Sachbeweise haben oder nicht. Dann muss erst ein Richter angerufen werden, um zu prüfen. Allerdings nur  wenn die Behörde nicht selbst über die eigene Prüfkapazität verfügt (!!).("Durch öffentliche Stellen vorzulegende sächliche Beweismittel werden entsprechend Absatz 1 durch den zuständigen Strafrichter durchgesehen, wenn die zur Vorlage verpflichtete Stelle aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Durchsicht nicht selbst vornehmen kann.")

RDL hatte die Blokade Politik insbesondere des Inlandgeheimdeinstes aus dem 1. NSU PUA berichten müssen. Das neue Rückbehaltungsrecht wird den Beamten des Bundes wie dem Persönlichkeitsschutz des verstorbenen  V-Mann Corelli (Richter) nachhaltig bei der Vertuschung ihrer Praktiken behilflich sein, befürchtet RDL Korrespondent Michael Menzel im Morgenradio

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