CDU-Politiker für Abschiebung trotz Gefahr von Folter

CDU-Politiker für Abschiebung trotz Gefahr von Folter

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Ansgar Heveling (CDU) hat eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes kritisiert, wonach ein 30 Jahre alter Türke vorerst nicht in die Türkei abgeschoben werden darf. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am Dienstag von den Verwaltungsgerichten verlangt, vor einer Abschiebung in die Türkei genau zu prüfen, ob nach der Abschiebung die Gefahr von Folter oder unmenschlichen Haftbedingungen drohe. Das Verwaltungsgericht hatte pauschal geurteilt, dass die Gefahr von Folter nur für Anhänger der Gülen-Bewegung und kurdische Aktivisten bestehe. Der Mann war in Deutschland wegen Unterstützung einer Terrororganisation zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Heveling kritisierte die Prüfungsanforderung des Verfassungsgerichtes als „überspannt“. Abschiebungen könnten so unmöglich werden. Mit Hinblick auf die Verurteilung der betreffenden Person als Terrorismusunterstützer betonte Heveling den Schutz der einheimischen Bevölkerung.