CDU-Wirtschaftsrat für gesetzliches Verbot von Klimaschutzklagen

CDU-Wirtschaftsrat für gesetzliches Verbot von Klimaschutzklagen

Der Wirtschaftsrat der Union will Großkonzerne vor Klimaschutzklagen schützen. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger sagte gegenüber der Augsburger Allgemeinen: „Wenn Aktivisten zur eigenen Profilierung Unternehmen öffentlichkeitswirksam mit juristisch fragwürdigen Klagen überziehen, grenzt das an Rufmord“. Als Beispiele für Klagen, die in seinen Augen lediglich „Shownummern“ und „ideologisch motiviert“ sind, führte Steiger Klagen gegen Mercedes Benz, BMW, VW und den Energiekonzern Wintershall Dea an. Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace wollten mit den Klagen erreichen, dass die Konzerne ihr Geschäftsmodell so abändern, dass sie die Klimaschutzziele des Pariser Klimaabkommens einhalten. Speziell wird von den Autokonzernen gefordert, ab 2030 keine Verbrennungsmotoren mehr zu verkaufen. Die Kläger*innen können sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März diesen Jahres berufen, in dem die Karlsruher Richter*innen ambitioniertere Klimaschutzgesetze eingefordert haben. Die Bundesregierung nahm darauf tatsächlich Änderungen vor. Ein anderer Präzedenzfall, wenn auch nicht im juristischen Sinne, ist ein Urteil in den Niederlanden, in dem der niederländisch-britische Ölkonzern Shell verpflichtet wurde, die CO2-Emmissionen bis 2030 um 45 Prozent zu reduzieren. Gegenüber diesem Urteil ging Steiger auf eine formaljuristische Verteidigungslinie. Das Shell-Urteil aus Den Haag sei ja noch nicht rechtskräftig gab Steiger zu bedenken und selbst wenn es bestätigt würde, sei eine Übertragung auf die deutsche Rechtsprechung ausgeschlossen. Das deutsche und das niederländische Zivilrecht seien nicht vergleichbar.

 

So betrachtet gäbe es juristisch gar keinen Grund, solche Klagen mit einem gesetzlichen Verbot abzuwehren. Katzen muss man es nicht verbieten, wie Hunde zu bellen. Entsprechend hebt Steiger auch auf die öffentliche Wirkung solcher Klagen ab. Stichwort: „Rufmord“. Dabei ist abzusehen, dass ein gesetzliches Verbot solcher Klagen, die öffentliche Diskussion nicht weniger anheizen würde. Daher vermutet der Nachrichtenschreiber, dass sich Steiger mit seiner Aussage, die Klagen seien rechtlich ohnehin aussichtslos, vielleicht doch nicht so sicher ist.