BSG Urteil zur Kostenübernahme von Geschlechtsangleichenden Operationen löst Unsicherheiten in queeren Communitys aus: "Das Urteil ist für die gesamte Community und auch alle Organistationen sehr überraschend gekommen (...) jetzt besteht ein große Ungewissheit wie es weitergeht."

"Das Urteil ist für die gesamte Community und auch alle Organistationen sehr überraschend gekommen (...) jetzt besteht ein große Ungewissheit wie es weitergeht."

Geschlechtsangleichende Operationen für nichtbinäre Personen sind derzeit keine Kassenleistung.
Das Bundessozialgericht in Kassel entschied bei der Verhandlung der Klage einer nichtbinären Person, zugunsten deren Krankenkasse und löste durch das Urteil weite Unsicherheiten in der Trans Community aus:
Darüber habe ich mit Julia von Trans all in Freiburg gesprochen, die in den letzten Wochen viel zu dem Thema recherchiert und gearbeitet hat.


Bei dem BSG Urteil handelt es sich um ein für alle unerwartetes und auch beängstigendes Urteil.
Es gibt aber auch Stimmen von Therapeut:innen und Ärzt:innen die erstmal entwarnen und beruhigen wollen.
Mit der Begründung dass die Krankenkassen eben andere Vorstellungen und Richtlinien haben als es der Stand der aktuellen Forschung ist und es die moderne S3 richtlienie (auf die sich das BSG Urteil bezieht) empfielt.
Solidarische Therapeut:innen und Ärtz:innen schreiben indikationen nach den absurden wünschen und Vorstellungen der Krankenkasse.
Auch im Bezug zum im Interview besprochenen Partizipativen Ansatz, den das BSG als neue behandlungsmethode bezeichnet, gibt es Einschätzungen, dass diese Begründung vor dem Verfassungsgericht nicht haltbar sein kann.