De Maizière reagiert auf jüngsten Terrorfall mit neuem Haftgrund und Einschränkung der Duldung

De Maizière reagiert auf jüngsten Terrorfall mit neuem Haftgrund und Einschränkung der Duldung

Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ will der deutsche Innenminister Thomas de Maizière die Duldung von Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, einschränken. In dem Gesetzesentwurf, der der Zeitung vorliegt, wird ein neuer Grund für Abschiebehaft genannt. Demnach können Personen, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgehe, in Abschiebehaft genommen werden. Damit wird unter dem Eindruck des neuesten Terrorfalles rasch ein Sonderrecht geschaffen. Wenn tatsächlich Gründe für eine terroristische Gefährdung vorliegen, dann gehört die betreffende Person vor ein deutsches Gericht, unabhängig davon, ob eine Abschiebung möglich wäre. Eine Abschiebung käme einer Strafvereitelung gleich und folgt dem Grundsatz: „Lege Deine Bombe irgendwo, aber nur nicht hier!“ Meint der Nachrichtenschreiber.

Außerdem soll laut dem neuen Gesetzentwurf die mögliche Dauer des Ausreisegewahrsams von 4 auf 14 Tage verlängert werden. Das Ausreisegewahrsam ist nicht mit der an strengere Kriterien gebundenen Ausreisehaft zu verwechseln. Schließlich soll künftig die Duldung verweigert werden, wenn die betreffende Person ihre Herkunft verschleiert oder bei der Beschaffung von Reisepapieren nicht mitwirkt. Wie dann eine Abschiebung möglich wäre, bleibt indessen das Geheimnis von Thomas de Maizière.