Deutschland schlägt verbotene EU-Geheimdienstkooperation vor

Deutschland schlägt verbotene EU-Geheimdienstkooperation vor

Nach einem deutschen Vorschlag soll die Polizeiagentur Europol für die Anfertigung von diskreten Fahndungslisten von Drittstaaten mit den Schengen-Inlandsgeheimdiensten eng zusammenarbeiten. Der Vorschlag würde die EU-Verträge jedoch verletzen. Die EU besitzt eigentlich keine Kompetenz zur Koordinierung vom Geheimdiensten ihrer Mitgliedsstaaten.

Nach dem Vorschlag soll bei der heimlichen Personenfahndung die von Drittstaaten, wie aus der USA oder Nordafrika, diese Personen europaweit durch Europol zur Fahndung ausgeschrieben werden. Bisher dürfen nur Mitgliedsstaaten der EU entsprechende Ausschreibungen machen. Formal solle Europol lediglich eine Qualitätsprüfung solcher Listen vollziehen, um anschließend ein Mitgliedsland aufzufordern die Eintragung vorzunehmen. Auskünfte zu Listen aus Drittstaaten wie über Datenbanken bei Geheimdiensten oder Polizei in der BRD in eingeschränkten Umfang üblich gibt es keine, da die ausländischen Geheimdienste diese Information erst Freigeben müssten.

Über diese Liste wird nach Personen gefahndet, ohne das diese das mitbekommen. Auch bei Personenkontrollen oder anderen polizeilichen Maßnahmen wird die betroffene Person nicht informiert, nur die nationale Behörde, die den Eintrag veranlasst hat, wird kontaktiert. Häufig finden sich sogenannte "Gefährder" auf diesen Listen, deren Bewegungen so verfolgt werden. Es handelt sich dabei nicht um Straftäter, sondern Personen die Verdächtigt werden potenziell eine strafbare Handlung in Zukunft zu vollziehen.