Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Flächendeckende Ausrüstung der Polizeien der Länder mit dem Taser gefordert und die Gewerkschaft der Polizei tut dies auch. Der Taser, auch als Elektroschockpistole bezeichnet, soll eine Person für einen Moment lähmen, so dass Polizeibeamt*innen sie problemlos überwältigen können. Im Vordergrund steht wieder einmal der Schutz und die Durchsetzungsfähigkeit der Polizeibeamt*innen, nicht die Auflösung einer Situation mit möglichst milden staatlichen Mitteln. Außerdem wird vorgegeben, dass durch den Einsatz des Tasers der Einsatz der Pistole zurückgehen könnte.
Radio Dreyeckland sprach mit Andreas Ruch, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Ruch befürchtet durch die Einführung des Tasers eher eine Zunahme von Gewaltanwendung bei der Polizei und eine Vernachlässigung kommunikativer Methoden zur Konfliktbewältigung. Tatsächlich käme der Taser insbesondere gegen Menschen zum Einsatz, die besonders aufgewühlt sind, sei es es aus psychischen Gründen, sei es wegen Alkohol oder Drogen stehen. Einer der häufigen Fehlschüsse, bei dem beide Elektroden des Tasers nicht richtig treffen, hätte dann ein eskalierendes Potential.
Mehrere Bundesländer haben den Taser mittlerweile eingeführt. In Baden-Württemberg wurde er aber nur an Spezialkräfte ausgegeben.
jk